Neue Grabmale und sämtliche Arbeiten an bestehenden Grabmalen – Nachschriften, Reinigung, Abtransport aus dem Friedhofsareal etc. – müssen dem Bestattungswesen gemeldet werden. Dieses erteilt die nötige Bewilligung.
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Jedes Jahr zeichnet die Friedhofskommission auf den baselstädtischen Friedhöfen handwerklich und künstlerisch beispielhafte Grabmale aus, um Hinterbliebene zu ermutigen, dem Verstorbenen ein persönliches Zeichen zu setzen.
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Im Kanton Basel-Stadt gibt es rund 800 historische Grabmäler. Diese werden besonders geschützt und – falls erforderlich – sorgfältig und fachgerecht restauriert
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