Reihengräber
![](/.imaging/mte/webbs-desktop/fixed-wide-var-height/dam/stadtgaertnerei/bilder/friedhoefe/125_Gr-ber_Grabarten_Sebastian-Finazzi_Reihengr-ber.jpg/jcr:content/125_Graeber_Grabarten_Sebastian-Finazzi_Reihengraeber.jpg)
Wer im Kanton Basel-Stadt wohnt, hat Anspruch auf ein unentgeltliches Reihengrab.
Das kann ein Reihengrab für einen Sarg oder eine Urne sein. Die Ruhefrist des unentgeltlichen Reihengrabs dauert zwanzig Jahre.
Kinderreihengrab
![Kinderreihengrab auf der Abteilung 10](/.imaging/mte/webbs-desktop/teaser-small/dam/stadtgaertnerei/bilder/friedhoefe/125_Gr-ber_Grabarten_Sebastian-Finazzi_Kinderreihengr-ber.jpg/jcr:content/125_Graeber_Grabarten_Sebastian%20Finazzi_Kinderreihengraeber.jpg)
Auf dem Friedhof am Hörnli gibt es ein spezielles Grabfeld mit Reihengräbern für Kinder. Diese sind für verstorbene Kinder von Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt unentgeltlich. Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei den übrigen Reihengräbern.
Reihengrab für Muslime
![Reihengrab für Muslime auf der Abteilung 4](/.imaging/mte/webbs-desktop/teaser-small/dam/stadtgaertnerei/bilder/friedhoefe/125_Gr-ber_Grabarten_Sebastian-Finazzi_Reihengrab-f-r-Muslime_small.jpg/jcr:content/125_Graeber_Grabarten_Sebastian-Finazzi_Reihengrab-fuer-Muslime_small.jpg)
In Zusammenarbeit mit der Basler Muslim-Kommission hat der Kanton Basel-Stadt auf dem Friedhof am Hörnli ein Reihen-Grabfeld so angelegt, dass die Toten mit dem Gesicht gegen Mekka liegend bestattet werden. Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt unentgeltlich.