Grabfeldaufhebung

Reihengrab, Foto: Unterhalt Kreis Hörnli

Für die unentgeltlichen Reihengräber gilt eine gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber aufgehoben.

Im Januar 2023 werden folgende Gräber abgeräumt:

Erdreihengräber der Abteilung 2, Sektion A, Nummer 0001 - 0471
Urnenreihengräber der Abteilung 8, Sektion a, Nummer 0887 - 1272
Wiesengräber der Abteilung 6, Sektion g, Nummer 2087 - 2226

 

Anlässlich der Grabfeldaufhebung findet eine Gedenkfeier statt am

Samstag, 26. November 2022, 11.00 Uhr
Friedhof am Hörnli, beim Kapellenplatz

Die Aufhebung der Grabfelder erfolgt durch unsere Gärtnerei. Die nichtbezogenen Grabsteine werden entfernt.

Sollte bei der betreuten Grabstätte noch ein Grabpflegeauftrag bestehen, wird dieser per 31. Dezember 2022 automatisch gekündigt. Allfällige Fragen zu Verlegungen/Exhumationen sowie Bezüge des Grabmals beantworten Ihnen unsere SachbearbeiterInnen unter T 061 605 21 00.

Aufträge für Verlegungen/Exhumationen sowie Bezüge des Grabmals müssen bis spätestens 15. Dezember 2022 bei der Friedhofverwaltung eingereicht werden.

Fragen im Zusammenhang mit der Grabfeldaufhebung beantworten wir Ihnen gerne unter Telefon 061 605 21 00.

 

 

 


 

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