Erste Handlungen bei einem Todesfall

Blick auf ein Grab

Bei einem Todesfall müssen trotz Trauer und Schmerz innert kurzer Zeit einige Handlungen getätigt werden.

Der Tod ist zu Hause eingetreten

Ist die Ihnen nahestehende Person zu Hause verstorben, sind folgende Schritte so rasch wie möglich einzuleiten:

  • Benachrichtigen Sie die Ärztin oder den Arzt des/der Verstorbenen. Ist er/sie nicht erreichbar, rufen Sie den Notfallarzt/die Notärztin an. Sie/Er bestätigt den Tod und füllt den «Totenschein» bzw. die ärztliche Todesbescheinigung aus.
  • Informieren Sie das Bestattungsinstitut, die Adresse finden Sie unten auf dieser Seite.
  • Jeder Todesfall muss durch eine nahe verwandte Person - Ehepartner/in, Tochter/Sohn, Schwiegertochter/Schwiegersohn - persönlich innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsbüro gemeldet werden.

Der Tod ist in einem Spital/einer Klinik oder einem Heim eingetreten

  • Informieren Sie einen/e Mitarbeitende/n des Spitals, der Klinik oder des Heims.
  • Die Angehörigen erhalten zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung ein Anzeigeformular von der Spitalverwaltung.
  • Auftrag an das Bestattungsinstitut durch Sie oder die Institution (die entsprechende Adresse finden Sie am Ende dieser Seite).
  • War die verstorbene Person in Basel wohnhaft, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Bestattungsbüro, um die Bestattung zu organisieren.
  • Hatte die verstorbene Person ihren Wohnsitz nicht in Basel, so erfolgt die Anzeige des Todesfalls an das Zivilstandsamt direkt durch die Spital­- bzw. Heimleitung. Als Hinterbliebene melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung am Wohnort der/des Verstorbenen, um die Bestattung zu organisieren.

Todesfall, bei dem die Polizei beigezogen werden muss

Bei einem Verbrechen, einem Unfalltod oder einem Suizid muss die Polizei informiert werden, die wiederum das Institut für Rechtsmedizin benachrichtigt. In diesem Fall befolgen Sie bitte die Anweisungen der Polizei.

Bestattungsinstitute im Rahmen der unentgeltlichen Bestattung

Entweder Sie selbst, der Arzt oder die Ärztin respektive die zuständige Person der Klinik oder des Heims informiert das Bestattungsinstitut.

Für eine unentgeltliche Bestattung (nur für im Kanton Basel-Stadt angemeldete Personen) übernimmt dies folgendes Bestattungsunternehmen:

Todesfall zu Hause
Wicky & Partner Bestattungen
Orisstrasse 4, 4434 Hölstein
Telefon 061 813 24 00

Todesfall Spital oder Klinik
Wicky & Partner Bestattungen
Orisstrasse 4, 4434 Hölstein
Telefon 061 813 24 00

Todesfall Alters- oder Pflegeheim
Wicky & Partner Bestattungen
Orisstrasse 4, 4434 Hölstein
Telefon 061 813 24 00

Kanton Basel-Stadt und Stadt Basel - Neuer Vertragspartner für Einsargungen und Transporte von Verstorbenen

Die Angehörigen können beim Bestattungsinstitut den unentgeltlichen Sarg und die kostenlosen Dienstleistungen (Einsargung inkl. Transport und allfällige Zuschläge) oder einen eigenen Sarg (Privatsarg) beziehen.

Weitere Bestattungsunternehmen

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, bei einem anderen Bestattungsunternehmen die Abwicklung des Todesfalls in Auftrag zu geben.

Eine Auswahl finden Sie beim Verband der Bestattungsdienste. Bei einigen Unternehmen erhalten die Hinterbliebenen ebenfalls den kostenlosen Sarg (Staatssarg) und das Leichenhemd; alle weiteren Dienstleistungen wie beispielsweise der Transport werden in Rechnung gestellt.

Bei Fragen informieren Sie die Mitarbeitenden des Bestattungsbüros gerne auch persönlich.