Häufig gestellte Fragen

Symbolbild: Bildausschnitt Spielplatz Erlenmatt, ineinander verkeilte Holzstäbe in rot und weiss

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen (frequently asked questions, FAQ) rund ums Stadtgrün, Friedhöfe und Bestattungen.

FAQ zu Bäumen, Sträuchern etc.

Wo gilt welche Baumschutzzone?
In der Stadt Basel sind Bäume, die mehr als 90 cm Stammumfang (StU) aufweisen, grundsätzlich geschützt. In ausgewiesenen Zonen sind Bäume bereits ab 50 cm StU geschützt. In Riehen sind Bäume entweder gar nicht oder bereits ab einem Stammumfang von 50 cm geschützt. In Bettingen gibt es keinen Baumschutz. Der Stammumfang wird in 1 m Höhe gemessen. Die jeweiligen Zonen können den Zonenplänen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen entnommen werden.

Baumschutzgebiete (grüne Schraffur) der Stadt Basel, in denen Bäume bereits auf 50 cm StU geschützt sind.
Baumschutzgebiete (grüne Schraffur) der Gemeinde Riehen 

Wo finde ich das Baumfällgesuch?
Im Kapitel "Fällgesuche" finden Sie das entsprechende Formular online und als PDF.

Baumsubventionen: Was sind die Kriterien? Wie und wo kann ich ein Gesuch stellen?
Im Kapitel "Baumsubventionen" finden Sie Informationen, wie Subventionen beantragt werden können sowie das entsprechende Formular online und als PDF.

Wie gross sind die Grenzabstände für Bäume?
Der Kanton Basel-Stadt kennt keine Abstandsvorschriften in Wohnzonen - sie würden sich auf das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern und damit auf die Förderungsmassnahmen des Baumgesetzes negativ auswirken. Weitere Informationen zum Umgang mit Bäumen und Sträuchern im Kanton Basel-Stadt finden Sie hier.

Warum wird der Baum vor meinem Haus gefällt? Wird ein neuer Baum gepflanzt?
Die Stadtgärtnerei überprüft bestehende Bäume regelmässig auf ihre Gesundheit und Standsicherheit. Aufgrund dieser Kontrolle legt sie fest, welche Bäume ersetzt werden müssen. Jeweils im Herbst publiziert die Stadtgärtnerei eine Liste mit den Bäumen, die ersetzt werden müssen, inklusiv Begründung. Auf der Seite Baumersatz finden Sie jeweils die aktuellen Baumersatzlisten. 

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FAQ zu Freizeitgärten

Wen kann ich bei Fragen zu Freizeitgärten kontaktieren?
Die Gartenverwaltung ist dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr unter der Nummer 061 267 21 08 erreichbar. Ihre Fragen per Mail richten Sie bitte an freizeitgaerten@bs.ch.

Ich möchte einen Freizeitgarten - wie gehe ich vor?
Für an einem Freizeitgarten Interessierte organisiert die Stadtgärtnerei Informationsveranstaltungen

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FAQ zu Friedhöfen und Bestattungen

Wie kann ich die Friedhöfe Basel kontaktieren?
Per Telefon unter +41 61 605 21 00 oder per E-Mail.

Was muss ich bei einem Todesfall als erstes tun?
Hier erhalten Sie eine Liste mit den ersten Handlungen bei einem Todesfall.

Wo finde ich die neusten Bestattungsanzeigen?
Seit 1. April 2021 ist das neue Bestattungsgesetz des Kantons Basel-Stadt in Kraft. Dieses sieht vor, Bestattungsanzeigen nur noch auf der Homepage der Stadtgärtnerei zu veröffentlichen - dies in Anlehnung an die Zivilstandsverordnung. Die täglich aktualisierten Informationen erhalten Sie unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/bestattungsanzeigen.

Wie finde ich eine Grabstätte auf einem der Basler Friedhöfe?
Dank der Funktion "Verstorbenensuche" finden Sie rasch den Standort respektive die Sektion einer Grabstätte.

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FAQ zu Kompost, Häcksel etc.

Kann ich bei der Stadtgärtnerei Kompost beziehen?
Die Stadtgärtnerei verkauft Komposterde an ihrem Standort in Arlesheim, wo sich auch die Kompostierungsanlage befindet. Firmen können dort auch Grünabfälle kompostieren lassen und/oder grössere Menge Komposterde beziehen. Weitere Informationen
 

Wo kann ich Häckselgut beziehen?
Bei der Kompostberatung unter Telefon +41 61 267 21 13 oder per Mail unter kompostberatung@bs.ch.


Bekomme ich bei der Stadtgärtnerei Erde für unseren Schulgarten?
Bitte nehmen Sie mit unseren Mitarbeitenden der Kompostierungsanlage Kontakt auf, wenn Sie als Firma oder Schule eine grössere Menge Komposterde zu beziehen.
 

Kann ich der Stadtgärtnerei Grünschnitt zum Kompostieren bringen?
Als Privatperson ist dies nicht möglich. Firmen und Organisationen wie Gärtnerbetriebe, Gemeinden etc. können ihre Grünabfälle bei uns auf der Kompostierungsanlage kompostieren lassen. 


Wie erhalte ich Zugang zur Stadtgärtnerei-Kompostierungsanlage?
Als Privatperson ist dies nicht möglich. Firmen und Organisationen wie Gärtnerbetriebe, Gemeinden etc. können ihre Grünabfälle bei uns kompostieren lassen und/oder grössere Mengen Komposterde beziehen. Weitere Informationen 


Wo bestelle ich den Häckseldienst für meinen Grünschnitt?
Die Abholung erfolgt auf Anmeldung via Telefon +41 61 267 10 00), die Abholdaten entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan (nach Zonen). Bitte beachten Sie die Angaben zu was die Stadtgärtnerei wann, wie und wo abholt. Es besteht eine Rücknahmepflicht!


Gibt es bei der Stadtgärtnerei Pflanzsubstrate?
Die Stadtgärtnerei produziert Substrate aus regionalen Rohstoffen und biozertifizierten Kompost. Weitere Informationen zu Pflanzsubstrate

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FAQ zu Dienstleistungen

Ich besitze ein Restaurant in Basel. Kann ich bei der Stadtgärtnerei Saisonpflanzen für den Aussenbereich mieten?
Die Stadtgärtnerei vermietet Pflanzen für den öffentlichen Raum.
 

Bietet die Stadtgärtnerei Mietpflanzen für Grossanlässe, Hochzeiten oder sonstige spezielle Ereignisse an?
Ja. Informationen zur Pflanzenvermietung


Wer ist für die Mietpflanzen zuständig?
Die Stadtgärtnerei produziert Pflanzen in der eigenen Gärtnerei in Brüglingen. Mietpflanzen für den öffentlichen Raum und den Aussenbereich von Basler Restaurants können dort gemietet werden.


Kann ich der Stadtgärtnerei Grünschnitt zum Kompostieren bringen?
Als Privatperson ist dies nicht möglich. Firmen und Organisationen wie Gärtnerbetriebe, Gemeinden etc. können ihre Grünabfälle bei uns auf der Kompostierungsanlage kompostieren lassen. 

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FAQ zu Tieren

Wann ist die Vogelschutzzeit?
Viele Vögel sind zum Nisten auf Bäume angewiesen. Im Sinne der Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz Art. 20 Abs. 2, dem Jagdgesetz Art. 2, 7 und der internationalen Übereinkunft zum Schutze der Vögel Art. 2 ist somit auf Fällarbeiten vom 1. März bis 31. Juli zu verzichten.

Was tut die Stadtgärtnerei, wenn Saatkrähen lästig werden?
Trotz vielfältigen Versuchen konnte bisher keine Methode gefunden werden, mit der sich lästige Brutkolonien längerfristig von ungeeigneten Standorten vertreiben lassen.
Den grössten Erfolg erzielte die Stadtgärtnerei Basel bisher mit dem periodischen Rückschnitt der besiedelten Bäume. Danach eignen sich die Bäume für ungefähr zwei Jahre nicht für den Nestbau, weil sie zu wenige Feinäste aufweisen. Weitere Informationen zu Saatkrähen

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